Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1027) Abstellgefahren beim Motorrad

(jlp). Der Halter eines Motorrads hat auch dann für die Betriebsgefahr seines Motorrads einzustehen, wenn es im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum abgestellt ist. Allerdings realisiert sich die Betriebsgefahr nicht, wenn das Kraftrad ordnungsgemäß abgestellt wurde und lediglich durch eine von außen wirkende Kraft umgefallen ist. Damit wurde die Schadenersatzklage gegen einen Motorradfahrer abgewiesen, der sein Motorrad mittels Seitenständer auf einer öffentlichen Parkfläche abgestellt hatte. Zwei Tage später ist das Motorrad durch ungeklärte Ursache umgekippt und hatte einen daneben stehenden Pkw beschädigt. Unter diesen Umständen ließ sich das Motorrad nach Auffassung des Gerichts nicht von anderen sperrigen Gegenständen bei Parkflächen unterscheiden, die durch äußere Einflüsse umfallen und für die keine Gefährdungshaftung besteht.

Landgericht Tübingen, Az.: 7 S 11/09

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