Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1030) Keine Unfallflucht bei späterer Unfallkenntnis

(jlp). Ein Autofahrer hatte einen am rechten Straßenrand geparkten Pkw mit seinem Fahrzeug beschädigt. Er hatte dieses jedoch nicht bemerkt und fuhr weiter. Eine Zeugin, die den Vorfall bemerkt hatte, fuhr hinter dem Autofahrer her und konnte ihn durch Betätigen von Hupe und Lichthupe zum Anhalten bewegen. Zwischen dem Unfall und dem Anhalten lag eine Fahrzeit von 5 bis 10 Minuten und der Autofahrer hatte sich zu diesem Zeitpunkt rund drei Kilometer vom Unfallort entfernt. Der Tatbestand der Unfallflucht setzt voraus, dass ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Kenntnis des Unfallbeteiligten vom Unfall und dem Unfallort besteht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah diese Voraussetzungen bei einer Fahrtzeit von fünf bis zehn Minuten und einer Entfernung von drei Kilometern nicht als gegeben an.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 2 Ss 142/07 - 69/07

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