Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(1031) Missachten eines Stoppschildes
(jlp). Das Nichtbeachten eines deutlich erkennbaren Stoppschildes wird – wie auch ein Rotlichtverstoß – wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren in aller Regel als objektiv grob fahrlässig zu werten sein. Die Nichtbefolgung des unbedingten Haltegebots mit anschließendem Unfall kann aber nicht stets als grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls angesehen werden. Insoweit gelten dieselben Grundsätze wie bei einem Rotlichtverstoß. Aus dem objektiv groben Pflichtverstoß darf nicht automatisch auf die subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden. Der äußere Geschehensablauf und das Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes lassen den Schluss auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zu. Kommt dann das Gericht im Einzelfall zu der Entscheidung, dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss die Kaskoversicherung ihrem Versicherungsnehmer keinen Schadenersatz leisten.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 63/09