Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(1033) Unfall mit einem Feuerwehrfahrzeug
(jlp). Ein Feuerwehrfahrzeug, das mit Blaulicht und Martinshorn bei Rotlicht mit 30 km/h in eine Kreuzung einfährt, haftet zu 50 Prozent. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung darf ein solches Einsatzfahrzeug nur dann bei Rotlicht in die Kreuzung einfahren, wenn der Fahrer sich vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen und ihre Fahrweise darauf eingestellt haben. Der Fahrer hätte sich daher nur in die Kreuzung hineintasten dürfen. Da das Einsatzfahrzeug jedoch für den Unfallgegner bereits sieben Sekunden sichtbar war, hätte sich dieser auch auf die Situation einstellen müssen, sodass das Gericht die Verursachungsbeiträge gleich zu je 50 Prozent gewichtete.
Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 2 U 13/09