Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(1034) Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Pkw
(jlp). Die dauerhafte Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach stellt auch unter dem Gesichtspunkt der dadurch erleichterten Verwertbarkeit keine relevante Gefahrerhöhung dar. Damit musste die Kaskoversicherung für das entwendete Fahrzeug aufkommen. Das Gericht führte aus, dass der Entschluss, ein Fahrzeug zu entwenden, in aller Regel vorab gefasst wird, inklusive der Überlegungen zur anschließenden Verwertung. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich möglicherweise irgendwo im Wagen der Fahrzeugschein befindet. Die Argumentation der Versicherung, der Fahrzeugeigentümer hätte durch das Belassen des Kfz-Scheins im Handschuhfach eine Gefahrerhöhung herbeigeführt, fand kein Gehör.
Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 5 U 153/09