Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1039) Zusammenstoß mit totem Reh

(jlp). Kommt es zwischen einem Fahrzeug und einem Reh auf einer öffentlichen Straße zu einer Kollision, so ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern und zum Beispiel auch das verendete Reh unter Umständen von der Straße zu nehmen. In jedem Fall muss aber der Unfallort gesichert werden, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht mit diesem Hindernis zusammenstoßen. Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, muss mit Schadenersatzansprüchen anderer Verkehrsteilnehmer rechnen, die gegen dieses außergewöhnlich schwer erkennbare Hindernis fahren und sich dabei ihr Fahrzeug beschädigen. Diese trifft allerdings zumeist eine Teilschuld, weil sie nicht auf Sicht gefahren sind.

Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 219/09

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