Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1043) Vorfahrt im Reißverschlussverfahren

(jlp). Die Straßenverkehrsordnung sieht bei Fahrbahnverengungen (zum Beispiel von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur) vor, dass die Fahrzeuge sich im so genannten Reißverschlussverfahren einzuordnen haben. Vorfahrt hat dabei derjenige, der den durchgehenden Fahrstreifen befährt. Er hat Vorfahrt vor dem Fahrzeug, der seinen Fahrstreifen nicht durchfahren kann.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 227/08

Zurück