Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1048) Sondernutzung der Straße durch Partybike

(jlp). Die Nutzung eines "Partybikes" im öffentlichen Straßenraum stellt eine Sondernutzung dar, da hier die öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Hauptzweck des Fahrzeugbetriebes ist das gesellige, mit dem Konsum alkoholischer Getränke verbundene Zusammensein einer Personengruppe. Die Ortsveränderung ist lediglich ein Nebeneffekt. Der Eigentümer/Veranstalter ist damit verpflichtet, eine (kostenpflichtige) Sondernutzung bei der Stadt zu beantragen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 16 L 1595/09

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