Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1050) Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

(jlp). Für internetfähige PC sind Rundfunkgebühren zu zahlen. Für die Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag kommt es allein auf den Besitz der Geräte an. Unerheblich ist es, dass der Inhaber des Gerätes tatsächlich gar keine Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Gerät empfangen kann bzw. gar nicht mit dem Internet verbunden ist. Nach Auffassung der Richter ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar. 

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 6 C 12/09

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