Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1052) Vorgetäuschter Kfz-Unfall

(jlp). Manipulierte Unfälle kommen immer wieder vor. Es gibt Kriterien und Indizien, die für einen gestellten Verkehrsunfall sprechen. So ist das geschädigte Fahrzeug meist ein Fahrzeug der Luxusklasse (hier: Typ 7er BMW) mit höherer Laufleistung und weist Vorschäden auf. Das schädigende Fahrzeug – oft alt und minderwertig – ist ein Mietfahrzeug (hier: Lkw), dessen Beschädigung die unfallbeteiligten Fahrer, mit Ausnahme einer besonders geringen Selbstbeteiligung (hier: 75 Euro), nicht trifft. Unabhängige Zeugen für den Unfall sind nicht vorhanden. Es liegt ein einfacher, nicht nachhaltig geklärter Fahrfehler vor und die Selbstgefährdung der beteiligten Fahrer hält sich aufgrund der relativ geringen und gut kontrollierbaren Differenzgeschwindigkeit zwischen dem stehenden Fahrzeug und dem auffahrenden Fahrzeug in einem kalkulierbaren Rahmen.

Landgericht Hagen, Az.: 10 S 228/08

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