Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1054) Das Recht zu schweigen

(jlp). Auch in einem gerichtlichen Verfahren über den Einspruch in einem Bußgeldverfahren hat der Betroffene das Recht zu schweigen. Dieses Verhalten darf ihm nicht, auch nicht ansatzweise, negativ ausgelegt werden. Über dieses Schweigerecht ist der Betroffene vom Richter zu belehren. Führt der Richter dann später zu seinem Urteil aus, dass der Betroffene die Sachverhaltsaufklärung nicht habe verhindern können, so drängt sich der Eindruck auf, dass der Richter das Verhalten des Betroffenen zu dessen Lasten bewertet hat. Dies ist nicht zulässig. Ein solches Urteil muss aufgehoben werden.

Kammergericht Berlin, Az.: 3 Ws (B) 306/10 - 2 Ss 118/10

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