Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1055) Hase ist kein Eichhörnchen

(jlp). Zu einem folgenschweren Unfall kam es, weil eine Autofahrerin mit ihrem Pkw mit einem Wildtier "in der Größe eines Hasens" kollidierte. Das Wildtier sei unter die Vorderreifen gekommen, sodass sie mit ihrem Fahrzeug ins Schleudern geriet. Den Fahrzeugschaden in Höhe von 7.000 Euro wollte sie nunmehr von ihrer Kaskoversicherung ersetzt haben. Die Versicherung bestritt einen Unfall mit Jagdwild, insbesondere mit jagbarem Haarwild. Eine Genanalyse der gefundenen Haare lüftete schließlich das Geheimnis: Der vermeintliche Hase entpuppte sich tatsächlich als Eichhörnchen. Damit wurde die Klage gegen die Versicherung abgewiesen. Das Eichhörnchen ist im Bundesjagdgesetz in der Haarwildaufzählung nicht genannt und damit in der Kaskoversicherung nicht relevant.

Landgericht Coburg, Az.: 23 O 256/09

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