Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1056) Einladung zum Diebstahl

(jlp). Lässt der Versicherungsnehmer hochwertige Gegenstände (hier: Notebook) von außen frei einsehbar in seinem Kraftfahrzeug zurück, ist der Hausratversicherer im Rahmen der Außenversicherung berechtigt, die Entschädigungsleistung um 70 Prozent zu kürzen. Hier hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt und muss sich daher eine Kürzung seiner Schadenersatzansprüche gefallen lassen.

Amtsgericht Langenfeld, Az.: 12 C 9/10

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