Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(1059) Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz
(jlp). Auch beim Ausparken auf einem Parkplatz spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer, wenn es im Zuge des Rückwärtsfahrens aus einer Parkbox zu einer Kollision mit einem bereits geraume Zeit stehenden Fahrzeug kommt. Kann auch noch dieser Autofahrer beweisen, dass er bereits geraume Zeit im rückwärtigen Verkehrsraum gestanden hat, dann hat allein der Rückwärtsfahrende seine Sorgfaltspflichten verletzt und haftet für die Unfallfolgen auch allein.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 108/09