Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1063) Prüffrist für Versicherung bei Unfallregulierung

(jlp). Die Prüffrist für einen Kfz-Haftpflichtversicherer vor der Regulierung eines Unfalls beträgt in der Regel maximal vier Wochen, kann aber angesichts der Möglichkeiten der elektronischen Schadenbearbeitung – insbesondere in einfachen Fällen – auch deutlich darunter liegen. Die gegebenenfalls vom Versicherer als erforderlich angesehene Einsicht in die polizeiliche Unfallakte oder die Ermittlungsakte hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Dauer dieser Prüffrist. In Gang gesetzt wird diese Prüffrist in dem Moment, in dem die Versicherung ein spezifiziertes Anspruchsschreiben des Geschädigten mit der Aufforderung zur Schadenregulierung erhält.

Oberlandesgericht München, Az.: 10 W 1789/10

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