Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1064) Mit Tempo 160 auf der Autobahn

(jlp). Bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn (hier: 160 km/h) tritt die Haftung aus der Betriebsgefahr auch bei erheblichem Verschulden des Unfallgegners regelmäßig nicht zurück. Dies bedeutet, dass der Fahrzeugführer, der die Richtgeschwindigkeit überschreitet, sich ansonsten aber rechtmäßig verhält, einen Teil des Schadens (hier: 25 Prozent) selbst zu tragen hat.

Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 13 U 712/10

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