Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1074) Kein Herstellerfahrzeug

(jlp). Verkauft eine Kfz-Firma ein neu aufgebautes Fahrzeug unter der Bezeichnung Audi A 4 2.8, so liegt darin eine arglistige Täuschung des Käufers. In der Bezeichnung des Herstellers Audi liegt nämlich die Erklärung, dass es auch von diesem produziert wurde. Diese Erklärung ist aber dann falsch, wenn ausweislich der Zulassungsbescheinigung der Pkw aus neuen und gebrauchten Audi-Teilen neu aufgebaut worden ist. Der so getäuschte Fahrzeugkäufer kann den Pkw gegen Kaufpreisrückerstattung wieder an den Verkäufer zurückgeben.

Amtsgericht Lemgo, Az.: 17 C 346/09

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