Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1080) Rotlichtverstoß

(jlp). Ein Rotlichtverstoß kann nicht nur auf technischer Basis festgestellt werden, sondern auch durch einen Polizeibeamten. Es ist rechtlich deshalb nicht zu beanstanden, wenn das Gericht auf Grund einer Schätzung auf der Basis eines gedanklichen Zählens ("einundzwanzig, zweiundzwanzig") des im Rahmen einer gezielten Rotlichtüberwachung eingesetzten Polizeibeamten zur Überzeugung vom Vorliegen eines sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes kommt. 

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 3 Ss OWi 55/09

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