Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(1082) Fahrtenbuchauflage für 12 Monate
(jlp). Durch eine Fahrtenbuchauflage soll der Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes angehalten werden. Die Fahrtenbuchauflage dient damit einem doppelten Zweck: Zum einen soll sichergestellt werden, dass im Falle der Begehung weiterer Verkehrsverstöße deren Ahndung nach Maßgabe des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts möglich ist und dass gegebenenfalls auch präventive fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können. Zum anderen sollen aber auch weitere schwere Verkehrsverstöße dadurch unterbunden werden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist eine zwölfmonatige Fahrtenbuchauflage bei einem Rotlichtverstoß nicht unverhältnismäßig.
Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 CS 10.357