Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1083) Promillegrenze für Krankenfahrstuhlfahrer

(jlp). Auch die Führer von elektrisch angetriebenen Krankenfahrstühlen müssen im Straßenverkehr fahrtüchtig sein. Dabei liegt die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit beim Führen von motorisierten Krankenfahrstühlen bei 1,1 Promille. Wird diese Promillegrenze nicht eingehalten, kann der Betroffene wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) verurteilt werden.

Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 2 St OLG Ss 230/10

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