Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1086) Zeugenbeweis für Stundenlohnarbeiten

(jlp). Der Werklohn wird unabhängig von einer Abnahme des Werks fällig, wenn der Auftraggeber lediglich einen Mangel rügt und nicht dessen Beseitigung, sondern Schadenersatz verlangt. Der mit Stundenlohnarbeiten beauftragte Auftragnehmer, dessen Stundenlohnzettel vom Auftraggeber nicht gegengezeichnet worden sind, kann die Anzahl der geleisteten Stunden anderweitig nachweisen, etwa durch Zeugenaussagen. In Bezug auf Fahrtzeiten sind im Baugewerbe diese nur dann nach Stundenlohn zu vergüten, wenn dies besonders vereinbart ist.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 21 U 88/10

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