Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1089) Spontanäußerung an Unfallstelle

(jlp). Spontane Äußerungen eines Unfallbeteiligten an der Unfallstelle stellen regelmäßig kein Schuldanerkenntnis dar. Allerdings können solche Unfallerklärungen ein gewichtiges Indiz bei der Beweiswürdigung zum Unfallgeschehen darstellen. Es tritt eine Umkehr der Beweislast ein. Gerade vor dem Erfahrungssatz, dass unfallnahen Aussagen eine höhere Verlässlichkeit als spätere Erklärungen beizumessen ist, kann eine Beweiswürdigung zum Unfallgeschehen auch auf die spontane Äußerung am Unfallort gestützt werden.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 370/10

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