Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1090) Wohin mit dem Altöl?

(jlp). Auch ein Internethändler, der Motorenöle im Versandhandel vertreibt, muss private Endverbraucher darauf hinweisen, dass das Altöl bei einer von ihm zu bezeichnenden Annahmestelle kostenlos zurückgegeben werden kann. Kommt der Internethändler dieser gesetzlichen Hinweisverpflichtung nicht nach, so handelt er wettbewerbswidrig wie auch unlauter. Ihm kann der Verkauf von Motoröl ohne diesen Zusatz auf Altölrücknahme untersagt werden. Jeder gewerbsmäßige Händler, der Motorenöl an Endverbraucher liefert, ist damit verpflichtet, eine Annahmestelle für Altöl einzurichten oder nachzuweisen. Eine Einschränkung der Verordnung nur auf stationäre Händler besteht nicht, da Altöl fachgerecht entsorgt werden muss, gleichgültig, auf welchem Vertriebsweg das neue Öl erworben wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 5 W 59/10

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