Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1092) Blinker bei abknickender Vorfahrtstraße

(jlp). Bei abknickender Vorfahrt werden durch vorfahrtregelnde Verkehrszeichen zwei an einer Kreuzung/Einmündung zusammentreffende Straßen entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zu einem bevorrechtigten Straßenzug zusammengefasst. Wer ihr folgt, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Dabei kann ein Verkehrsteilnehmer grundsätzlich darauf vertrauen, dass derjenige, der einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, auch die damit verbundene Richtungsänderung anzeigt. Wird diese Richtungsänderung nicht angezeigt, so haftet dieser Kfz-Führer für die Unfallfolgen überwiegend in Höhe von 70 Prozent.

Oberlandesgericht Rostock, Az.: 5 U 223/09

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