Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1093) Nutzungsausfall bei Oldtimern

(jlp). Ein nach einem Unfall geschädigter Fahrzeughalter hat gegen den Unfallverursacher bzw. gegen dessen Versicherung einen Anspruch auf Nutzungsausfall für die Zeit der Fahrzeugreparatur in der Kfz-Werkstatt. Diese Nutzungsausfallentschädigung ist bei alten wie auch bei neuen Fahrzeugen nur zu zahlen, wenn dem Halter kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Eine Nutzungsausfallentschädigung für die entgangene Nutzung eines Oldtimers kommt so nur in Betracht, wenn dieser als normales Beförderungsmittel eingesetzt wird und dem Halter kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 1 U 107/08

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