Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(1095) Radwegebenutzungspflicht
(jlp). Eine Radwegebenutzungspflicht darf von der Behörde nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Fahrbahnbreite gering ist und wenn so besondere Gefahren bei Überholvorgängen für Radfahrer entstehen. Nur in solchen Ausnahmesituationen darf eine ausschließliche Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden.
Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 42.09