Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(1098) Ohne Verdacht keine Geschwindigkeitsaufnahme

(jlp). Führt ein Polizeibeamter Fahrzeuggeschwindigkeitsmessungen im öffentlichen Straßenverkehrsraum durch, so besteht ein Beweisverwertungsverbot für Videoaufzeichnungen, wenn der Messbeamte die Videoaufzeichnung ohne durch Beobachtung des Straßenverkehrs begründeten Verdacht einer Ordnungswidrigkeit ununterbrochen durchlaufen lässt und eine Vielzahl von sich verkehrsgerecht verhaltenden Fahrern erfasst, um nachträglich diejenigen herauszufiltern, die verdächtig sind, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Erlaubt sind lediglich anlassbezogene Bildaufnahmen, die sich auf eine konkrete Verkehrsübertretung beziehen. Besteht aber ein Beweisverwertungsverbot, kann gegen den Fahrzeugführer kein Bußgeldbescheid ergehen.

Oberlandesgericht Dresden, Az.: Ss [OWi] 788/09

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