Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(1099) Kein Versicherungsschutz bei Nachtrunk
(jlp). Auch wenn einem Fahrzeugführer zum Unfallzeitpunkt weder eine Fahruntüchtigkeit (Trunkenheit) noch ein Fahrfehler nachweisbar ist, muss die Kaskoversicherung ihrem Versicherungsnehmer keinen Schadenersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflichten leisten, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Fremdschaden nach Räumung der Unfallstelle und vor Eintreffen der Polizei nach seiner Behauptung 0,2 Liter Weinbrand zu sich nimmt und sich damit nicht für eine eventuelle Feststellung seiner Alkoholisierung durch die Polizei zur Verfügung hält. Es reicht aus, dass der Nachtrunk generell geeignet war, dem Versicherer den Nachweis der grob fahrlässigen Unfallherbeiführung unmöglich zu machen.
Kammergericht Berlin, Az.: 6 U 209/09