Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2007) Grenze der Schmähkritik wird nicht überschritten
(jlp). In einem einstweiligen Verfügungsverfahren kann ein Ebay-Verkäufer im Regelfall nicht die Löschung einer negativen Käuferbewertung verlangen. Denn das Ebay-Bewertungssystem ermöglicht im Konfliktfall den Beteiligten, unverzüglich ihre Sichtweise zu schildern. Jedenfalls im Eilverfahren, im einstweiligen Verfügungsverfahren, kann daher in der Regel keine Löschung verlangt werden. Im Übrigen ist die Aussage "hat seine Ware zurückerhalten, ich aber nie mein Geld" im Kern nicht ersichtlich unwahr. Auch die Bezeichnung "Finger weg" überschreitet nicht die Grenze zur Schmähkritik.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-15 W 14/11