Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2010) Gebührenrückerstattung der Autobahnmaut

(jlp). Ein Mautschuldner kann bei der manuellen Einbuchung oder der Interneteinbuchung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Einbuchungsbelegs oder des ihm für die mautpflichtige Straßenbenutzung eingeräumten Zeitraums innerhalb von zwei Monaten die Erstattung entrichteter Maut verlangen, wenn die gebuchte Fahrt nachweislich nicht durchgeführt wurde. Damit wurde der Klage eines Lkw-Fahrers stattgegeben, der über das Internet eine Fahrt irrtümlich gebucht und diese Fahrt nachweislich nicht angetreten hatte.

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 9 C 5.10

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