Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2015) Verspätete Kaskoschadenanzeige

(jlp). Auch der Versicherungsnehmer einer Kfz-Kaskoversicherung ist verpflichtet, einen Schadenfall unverzüglich seiner Versicherung zu melden, da nur so die Versicherung in die Lage versetzt wird, durch eigene Sachverständige Feststellungen zu Grund und Höhe zu treffen. Diese Obliegenheitspflicht gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer ursprünglich die Kaskoversicherung gar nicht in Anspruch nehmen wollte, weil er beispielsweise glaubte, seine Schadenersatzansprüche bei dem Unfallgegner geltend machen zu können. Wird diese Anzeigepflicht verletzt, kann die Kaskoversicherung eine Schadenregulierung ablehnen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 12 U 175/09

Zurück