Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2018) Im Zweifel gilt das Rücksichtnahmegebot

(jlp). Bestehen für zwei aus unterschiedlichen Fahrtrichtungen an eine Kreuzung oder Einmündung heranfahrende Fahrzeugführer gleichermaßen Zweifel an ihrer Vorfahrtberechtigung, so gilt prinzipiell das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Dieses Gebot aus § 1 StVO rechtfertigt dann regelmäßig eine Haftungsteilung. Jeder Fahrzeugführer, gerade in einer unklaren Situation, muss seine Fahrzeuggeschwindigkeit herabsetzen, bremsbereit sein und muss vorsichtig in den Bereich einfahren, um rechtzeitig vor kreuzenden Fahrzeugen anhalten zu können.

Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 17/11

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