Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2021) Grenzen der Geschwindigkeitsüberschreitung

(jlp). Einem Fahrzeugführer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 40 Prozent überschreitet, kann eine vorsätzliche Tatbegehung angelastet werden. Unter diesem Wert kann regelmäßig von einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgegangen werden. Zu Lasten des Fahrzeugführers kann nicht angenommen werden, dass er eine Geschwindigkeitsüberschreitung zumindest billigend dadurch in Kauf genommen hat, dass er nicht regelmäßig auf seinen Tachometer sieht. Es gibt keine Lebenserfahrung dahingehend, dass ein Kraftfahrer, der nicht regelmäßig oder überhaupt nicht auf seinen Tachometer sieht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung zumindest billigend in Kauf nimmt.

Oberlandesgericht Braunschweig, Az.: Ss (OWiZ) 225/10

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