Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2026) Motorminderleistung

(jlp). Weicht die Motorleistung eines hochpreisigen, sportlich ambitionierten Fahrzeugs je nach Berechnungsmethode/Korrekturfaktor um 11 Prozent beziehungsweise 8,09 Prozent von der vertraglich vereinbarten Motorleistung von 309 kW/420 PS nach unten ab, ist das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet, der zum Rücktritt berechtigt. Die tatsächliche, von einem Sachverständigen ermittelte Motorleistung betrug lediglich 274,6 kW/373,3 PS. Diese Abweichung ist gravierend und berechtigt den Pkw-Käufer zur Fahrzeugrückgabe gegen Kaufpreiserstattung.

Landgericht Wuppertal, Az.: 16 O 134/08

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