Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2027) Kennzeichenmissbrauch
(jlp). Nach der gesetzlichen Regelung im Straßenverkehrsgesetz macht sich ein Fahrzeugführer strafbar, wenn er in rechtswidriger Absicht das an seinem Fahrzeug oder an seinem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt. Dieser Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn ein Fahrer an seinem Kraftfahrzeug die (Kennzeichen-)Beleuchtung ausschaltet, um anschließend mit seinem Fahrzeug unerkannt davonfahren und eine Kontrolle durch ein ihn verfolgendes Polizeifahrzeug vereiteln zu können. Die Kennzeichenbeleuchtung ist Bestandteil des hinteren Kennzeichens. Sie hat ausschließlich – anders als die übrigen Beleuchtungseinrichtungen eines Kraftfahrzeuges – den Zweck, dessen Ablesbarkeit bei Dunkelheit zu gewährleisten.
Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 2 Ss 344/11