Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2028) Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail

(jlp). Hat sich eine Versicherung gegenüber einem Kunden verpflichtet, an diesen keine Werbe-E-Mails (mehr) auszusenden und verstößt sie anschließend ein erstes Mal schuldhaft gegen diese Vereinbarung, so entspricht der Betrag von 500 € für die Vertragsstrafe billigem Ermessen, weil durch ihn der eingetretene Schaden ausgeglichen und auf die Versicherung hinreichender Druck ausgeübt wird, ihre Verpflichtung zukünftig einzuhalten.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 4/11

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