Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2029) Nutzungsausfall für Fahrrad
(jlp). Die abstrakte Bezifferung des Nutzungsausfalls für einen verunfallten Pkw ist nicht neu, für ein Fahrrad hingegen schon. Denn anders als beim Auto existieren für Fahrräder (noch) keine Nutzungsausfalltabellen. Trotzdem hat das Amtsgericht Ratzeburg einem Radfahrer erstmalig eine Entschädigung für die entgangene Nutzungsmöglichkeit seines Fahrrads zugesprochen. Die Entscheidung wurde vom Landgericht Lübeck bestätigt. Nach Ansicht beider Gerichte ist auch der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrads als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Fahrräder regelmäßig für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Die Nutzungsentschädigung selbst wurde vom Gericht pro Tag mit 5,60 € für angemessen gehalten.
Landgericht Lübeck, Az.: 1 S 16/11