Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2033) Produkthaftung für Konstruktionsfehler

(jlp). Von einem im Jahr 2000 gebauten Fahrzeug kann der Verbraucher erwarten, dass ein Steuergerät einen viel zu niedrigen Ölstand durch ein Warnlicht anzeigt. Kommt es in einem solchen Fall zu einem Motorschaden, weil keine Kontrollleuchte den Ölverlust anzeigt, dann besteht eine grundsätzliche Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz. Es handelt sich um einen Konstruktionsfehler. Muss ein neuer Motor eingebaut werden, kommt jedoch ein Abzug "neu für alt" in Anrechnung.

Landgericht Chemnitz, Az.: 2 O 1913/08

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