Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2034) Schlaglöcher und Sichtfahrgebot
(jlp). Bei wichtigen innerstädtischen Straßen dürfen die Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass keine größeren Schlaglöcher vorhanden sind. Dieser Grundsatz gilt auch unter Berücksichtigung der angespannten kommunalen Finanzlage. Auch der Umstand, dass im Bereich der Schlaglochstelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet ist, reicht nicht aus, um die Kommune zu entlasten. Allerdings trifft den Pkw-Fahrer, der sich an einem solchen Schlagloch einen Fahrzeugschaden zuzieht, ein Mitverschulden, weil er gegen das Sichtfahrgebot verstoßen hat. Dieses Sichtfahrgebot soll auch davor schützen, auf Hindernisse, die sich auf der Fahrbahn befinden, auf- bzw. hineinzufahren. Mit Fahrbahnhindernissen muss der Kraftfahrer daher stets rechnen, und zwar auch innerorts.
Oberlandesgericht Jena, Az.: 4 U 884/10