Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2043) Vor Kündigung steht Abmahnung

(jlp). Für die Abmahnung eines Vertragspartners innerhalb eines sogenannten Dauerschuldverhältnisses (z.B. Miet- oder Arbeitsrecht) genügt es nicht, wenn ein vertragswidriges Verhalten nur gerügt wird. Es muss vielmehr mit der Rüge für den anderen Vertragspartner deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht und dass er für den Fall weiterer Verstöße mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 3/11

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