Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2051) Vergleichbare Werbung

(jlp). Vergleichbare Werbung zwischen Mitbewerbern ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die pauschale Abwertung der Leistungen eines Mitbewerbers ist aber unlauter, wenn die konkreten Umstände, auf die sich die abwertende Äußerung bezieht, nicht mitgeteilt werden. Das Gericht hielt es daher für unlauter, wenn ein Mitbewerber in einem Werbebeitrag schreibt, dass es problematisch sei, dass sich immer noch merkwürdige Anbieter auf dem Markt befinden. Dies ist eine pauschale herabsetzende Werbung, die unlauter ist, weil ein Vergleich zu dem Mitbewerber nicht stattfindet.

Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 147/09

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