Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2052) Kein Versicherungsschutz bei Vollrausch

(jlp). Eine Fahrzeugkaskoversicherung kann bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf Null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalls. Ein solch begründeter Einzelfall liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer im Vollrausch mit 2,7 Promille sein Fahrzeug geführt und hierbei einen Verkehrsunfall verursacht hat. Hier wiegt das Verschulden derart hoch, dass die Vollkaskoversicherung keinen Schadenersatz für sein beschädigtes Fahrzeug leisten muss.

Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 225/10

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