Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2055) Zusammenstoß mit unbekanntem Tier

(jlp). Behauptet ein Kfz-Fahrzeugführer, dass er auf der Bundesautobahn mit einem Tier zusammengestoßen ist, und steht nicht fest, welche Größe das Tier hatte, so ist die Teilkaskoversicherung berechtigt, die Schadenersatzansprüche nur zu 50 Prozent des Rettungskostenersatzes zu regulieren. Zweifel sind insbesondere deshalb angezeigt, weil in Unfallnähe ein verendeter Hase aufgefunden wurde und weil ein Ausweichmanöver bei einem solchen Hasen regelmäßig nicht angezeigt ist. Auch wenn ein solch aufgefundener Tierkadaver nicht zwingend dafür spricht, dass gerade dieses Tier Unfallverursacher war, so ist umgekehrt nicht bewiesen, dass ein Ausweichmanöver zwingend notwendig war.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 356/10-57

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