Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2056) Montagsauto

(jlp). Mit dem Begriff "Montagsauto" sollen Fälle erfasst und einer sachgerechten Lösung zugeführt werden, in denen einem Käufer eine Nachbesserung von vornherein unzumutbar ist, weil das Auto als solches eine "Zumutung" für ihn darstellt. Allerdings kann diese Erkenntnis immer erst im Nachhinein, das heißt nach Eintritt eines bestimmten Geschehensablaufs gewonnen werden. Deshalb kommt es praktisch darauf an, ab welchem Erkenntnisstand, mithin auf Grund welcher Beurteilungsgrundlage die Qualifizierung als "Montagsauto" gerechtfertigt ist. Rein schematisch lässt sich die Frage nach einem "Montagsauto" also nicht beantworten. Entscheidend ist vielmehr der Einzelfall mit den geschilderten individuellen Mängeln.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 3 U 47/10

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