Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2057) Kollision zwischen Lkw und Pferd

(jlp). Die Größe des einzuhaltenden Seitenabstands richtet sich nach der eigenen Fahrzeugart des Überholers, der Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und nach den Eigenarten des Eingeholten, wobei die Seitenabstände zum Überholen und zum Gegenverkehr so groß sein müssen, dass sie Schreckreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Im Regelfall reicht ein Seitenabstand von einem Meter beim Überholen aus. Besondere Vorsicht ist jedoch etwa beim Überholen von Reitern geboten, da immer mit einer plötzlichen Reaktion des Tieres zu rechnen ist. Hierzu stellte das Gericht fest, dass der erforderliche Sicherheitsabstand eines Lkw-Zugs, der auf verkehrsreicher Innenstadtstraße einen Reiter überholt, in der Regel 1,50 bis 2 Meter betragen muss. Wird dieser Sicherheitsabstand eingehalten, haftet der Reiter bei einem Unfall überwiegend selbst.

Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 12 U 6/11

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