Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2059) Gewinnermittlung über 'Anlage EÜR'

(jlp). Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Regelung ermitteln, sind verpflichtet, der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beizufügen. Dieser Vordruck ('Anlage EÜR') sieht eine standardisierte Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen und -ausgaben vor. Diese Standardisierung führt zu besseren Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten der Finanzverwaltung und trägt zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei. Dieses Verfahren ist zulässig. Der Steuerpflichtige ist daher verpflichtet, zur Gewinnermittlung diese 'Anlage EÜR' zu verwenden.

Bundesfinanzhof, Az.: X R 18/09

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