Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2065) Radweg ist kein Kfz-Parkplatz

(jlp). Das Abschleppen eines teilweise auf einem Radweg abgestellten Fahrzeugs ist verhältnismäßig, wenn es den Radweg unter Berücksichtigung seiner jeweiligen Verkehrsbedeutung mehr als nur unwesentlich einengt. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist das Abschleppen dieses Fahrzeugs angemessen. Dies selbst dann, wenn in einer langen Reihe weitere Fahrzeuge stehen, die sogar noch weiter in den Radweg hineinragen. Es ist nicht missbräuchlich, wenn sich die Verwaltungsbehörde bei der Anordnung des Abschleppens auch von generalpräventiven Gesichtspunkten leiten lässt. Denn einer effektiven Gefahrenabwehr dient es auch, die Verkehrsverstöße nicht lediglich durch ein Bußgeld zu ahnden, sondern gegen die Missstände durch ein konsequentes Abschleppen vorzugehen.

Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 5 A 954/10

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