Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2068) Verwarnungsgeld unter Vorbehalt

(jlp). Wird ein Fahrzeugführer wegen eines Parkverstoßes mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro belegt, so ist diese Verwarnung rechtskräftig, wenn der Fahrzeugführer das Verwarnungsgeld bezahlt. Dieses Einverständnis in Form des Akzeptierens des Verwarnungsgeldes beendet das Ordnungswidrigkeitsverfahren und kann später vom Betroffenen nicht mehr zurückgenommen werden. Dies auch dann nicht, wenn bei der Zahlung des Verwarnungsgeldes ein Vorbehalt ("Zahlung erfolgt unter Vorbehalt") geltend gemacht wird. Daraus folgt, dass die Verwarnung nicht angefochten werden kann. Der Fahrzeugführer kann sich insbesondere nicht darauf berufen, eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld hätte nicht erteilt werden dürfen, etwa weil in Wahrheit eine Ordnungswidrigkeit nicht vorgelegen habe.

Oberverwaltungsgericht NRW, Az.: 8 A 589/10

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