Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2072) Haftung für das Auslösen einer Ausweichreaktion

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der mit einem Kraftfahrzeug auf der Autobahn gegen die Leitplanke des Mittelstreifens prallt und dadurch eine – objektiv nicht erforderliche – Ausweichreaktion eines Kraftfahrers auf der Gegenfahrbahn auslöst, haftet auch für diesen Unfall auf der Gegenfahrbahn. Eine Zurechenbarkeit für den Fahrzeugführer ist noch gegeben.

Landgericht Mainz, Az.: 3 S 150/10

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