Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2074) Hartnäckigkeit führt zu Konsequenzen

(jlp). Einem Fahrzeugführer kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn dieser hartnäckig Verkehrsvorschriften missachtet und ihm so innerhalb von drei Jahren 109 Verstöße (Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Parken ohne Parkschein, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, Parken auf dem Gehweg usw.) nachgewiesen wurden. Ein solcher Fahrzeugführer hat sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen und ist verpflichtet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, dass an seiner Fahreignung keine Zweifel bestehen. Solange er aber ein solches Gutachten nicht vorlegen kann, ist von seiner Ungeeignetheit für den Straßenverkehr auszugehen.

Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 10 K 487/11

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